Zählwertgleichheit herrscht, wenn jedem Wahlberechtigten bei der Wahlhandlung die gleiche Zahl an Stimmen zusteht.” (Parlamentarischer Beratungsdienst BB, 2024) Insbesondere wird beim Stimmgewicht zwischen verschiedenen Wählern nicht unterschieden - die Stimmen aller Wähler zählen gleich viel.