Erfolgswertgleichheit (nicht zu verwechseln mit der Erfolgschancengleichheit) herrscht, “wenn jeder mit seiner Stimme die Zusammensetzung einer Volksvertretung oder die Ämterbesetzung gleichermaßen beeinflusst.” (Parlamentarischer Beratungsdienst BB, 2024)

Erfolgswertgleichheit ist bei Mehrheitswahlen inhärent praktisch nicht erfüllbar, da nur die Stimmen des Wahlsiegers Erfolg haben. Für vollständige Erfolgswertgleichheit müssten alle Wähler denselben Kandidaten wählen.

Mithilfe der Ersatzstimme lässt sich der Abstand zur Erfolgswertgleichheit verringern, weil durch die Ersatzstimme schlussendlich mehr Stimmen zum Erfolg geführt werden.