Urteilte: “Die Einführung einer Eventualstimme [Ersatzstimme] für den Fall, dass die über die Hauptstimme mit Priorität gewählte Partei wegen der Fünf-Prozent-Sperrklausel nicht die erforderliche Mindeststimmenzahl erhält, ist verfassungsrechtlich nicht geboten.” Eine eindeutige Entscheidung zur Zulässigkeit der Ersatzstimme wurde nicht getroffen.
- Ersatzstimme kann den Eingriff der Sperrklausel in den Grundsatz der gleichen Wahl abmildern
- Ersatzstimme erhöht Komplexität der Wahl. Dadurch Zunahme von Wahlenthaltungen und ungültigen Stimmen nicht ausgeschlossen.
- Möglicherweise wird Grundsatz der Unmittelbarkeit der Wahl berührt
- Diese Einschätzung wurde jedoch mit dem Urteil vom BVerfG 2024 revidiert, wonach die Unmittelbarkeit nur dann verletzt wäre, wenn die Wahlentscheidung durch eine fremde Zwischeninstanz nach ihrem Ermessen getroffen würde oder wenn die Wahlentscheidung des Wählers nicht seinem Willen entsprechend beeinflusst würde. Beides ist hier nicht der Fall. Es sei Aufgabe des Gesetzgebers, die Vor- und Nachteile der Ersatzstimme gegeneinander abzuwägen und entsprechend über eine Einführung zu entscheiden.
Einordnung durch Dr. Benken
http://www.dualwahl.de/#bverfg Demnach ist das BVerfG einigen wichtigen Falschannahmen aufgesessen.
Stellungnahme in der Zeitschrift für das Juristische Studium
- “Ein Wahlrecht mit Eventualstimme ist gleich gut geeignet, die Funktionsfähigkeit des Bundestags zu wahren, wie das aktuelle Wahlrecht. Da eine Sperrklausel mit Eventualstimme gegenüber der aktuellen Sperrklausel ohne Eventualstimme ein milderes, gleich geeignetes Mittel ist, ist die aktuelle Regelung nicht erforderlich. Die unkompensierte Fünf-ProzentHürde in § 6 Abs. 3 S. 1 Var. 1 BWahlG ohne Einführung einer Eventualstimme ist deshalb verfassungswidrig.”
- “Die Einführung der Eventualstimme könnte vom Bundestag mit einfacher Mehrheit beschlossen werden. Die Union hätte bei der Bundestagswahl 2013 durch das Scheitern der FDP und der AfD im Falle der Einführung des Eventualstimmenkonzepts wahrscheinlich viele Stimmen gewonnen (unter der Annahme, dass sich das Wählerverhalten nicht gravierend geändert hätte). Bei der Bundestagswahl 2017 haben jedoch FDP und AfD den Einzug in den Bundestag geschafft. Da bei einer Einführung der Eventualstimme langfristig eher mit Verlusten der größeren Parteien zu rechnen ist, ist es ohne Druck aus der Gesellschaft sehr unwahrscheinlich, dass die Eventualstimme über den Bundestag in das Bundeswahlgesetz eingeführt wird.”